Vor kurzem wurde die Obergrenze für die 0,25-Prozent-Besteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen von 60.000 auf 70.000 EUR angehoben und eine weitere Anhebung des zulässigen Brutto-Listenpreises für Elektrofahrzeuge auf 95.000 EUR ist jetzt scheinbar geplant. Auch wenn Elektroautos mit einem höheren Listenpreis weiterhin als Dienstwagen genutzt werden können, wird dann – ähnlich wie bei Plug-in-Hybriden mit mindestens 50 Kilometern elektrischer Reichweite oder höchstens 50 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer – eine Besteuerung von 0,5 Prozent fällig.
Obergrenze von 95.000 EUR für E-Dienstwagen?
Seit Jahrzehnten gilt für Benzin- und Dieselautos die Ein-Prozent-Regelung, bei der monatlich 1,0 Prozent des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt werden. Durch die kürzlich erfolgte Erhöhung der Obergrenze können nun auch deutlich teurere E-Autos mit 0,25 Prozent versteuert werden. Beispielsweise waren bisher alle BMW i5 von der Regelung ausgeschlossen, da der Grundpreis der Limo bei 70.200 EUR liegt und damit selbst ohne Sonderausstattung über der Grenze. Mit der neuen Erhöhung fallen jedoch jetzt auch solche Fahrzeuge in den 0,25-Prozent-Bereich.
Kein Mercedes EQE 500 oder Porsche Taycan 4S!
Mit der geplanten Anhebung der Obergrenze für die 0,25-Prozent-Versteuerung auf 95.000 EUR wird es möglich, eine Vielzahl hochwertiger E-Autos als Dienstwagen zu nutzen. Fahrzeuge wie der Audi SQ6 e-tron und der BMW iX xDrive50, die bisher wegen ihres höheren Preises ausgeschlossen waren, fallen jetzt in den Bereich der günstigeren Versteuerung. Auch das Tesla Model S Long Range und der Ford Mustang Mach-E werden durch die Regelung attraktiver für Dienstwagenfahrer. Ein Mercedes EQE 500 oder ein Porsche Taycan 4S sind allerdings noch weit davon entfernt. Egal, es eröffnet dennoch eine neue Dimension der Fahrzeugwahl für Unternehmen und ihre Mitarbeiter, die auf hochwertige und leistungsstarke E-Autos setzen wollen.